Gutachtertätigkeit einer Krankenschwester
Übt eine Krankenschwester eine Gutachtertätigkeit zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit im Auftrag des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) aus, unterliegt diese Tätigkeit nach nationalem Recht der Umsatzsteuerpflicht. Nach der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL, Art 132 Abs. 1 Buchst. g) sind allerdings dem Gemeinwohl dienende Umsätze, darunter unter anderem eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen, steuerfrei.
EuGH-Vorlage
Der Bundesfinanzhof hat Zweifel daran geäußert, ob die nationale Umsatzsteuerpflicht für Gutachten, die eine Krankenschwester erstellt, mit EU-Recht vereinbar ist und den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt (Beschluss v. 10.4.2019 - XI R 11/17). Der EuGH wird zu klären haben, ob die Leistungen der Pflegekasse zur sozialen Sicherheit gehört und die Gutachtertätigkeit der Krankenschwester dieser Leistungsgewährung dient, ob die Gutachtertätigkeit eine eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung i. S. der MwStSystRL ist. Bis zur endgültigen Entscheidung des EuGH sollten Gutachtertätigkeiten zunächst noch mit Umsatzsteuerausweis abgerechnet werden.
Stand: 25. Februar 2020
Wir über uns
Als Steuerberater in Donaueschingen liegt der Fokus in der Beratung auf der individuellen Steuergestaltung für Ihr Unternehmen bzw. Ihrer persönlichen Situation. Neben der klassischen Steuerberatung unterstützen wir Sie auch mit fundiert und seriös abgewogenen Gestaltungsvorschläge zur Unternehmensnachfolge. Sie haben Fragen? Nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!