Therapeutische Zielsetzung
Bei Haarwurzeltransplantationen zur Behandlung einer androgenetischen oder hereditären Alopezie handelt es sich nicht um eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung, wie das Finanzgericht (FG) Düsseldorf im Urteil vom 16.6.2021, 5 K 2710/17 U festgestellt hat. Eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung liegt nur bei einer narbigen Alopezie vor. Das FG begründet seine Entscheidung mit dem Erfordernis einer therapeutischen Zielsetzung für die entsprechende Maßnahme. Eine solche würde bei ästhetischen Operationen und Behandlungen nicht vorliegen. Geklagt hat ein Facharzt für Chirurgie, der sich auf die Behandlung von Haarausfall spezialisiert hat.
Weder Heilung noch Behandlung
Eine Haarwurzeltransplantation dient nach Auffassung des FG weder der Heilung noch der Behandlung der Ursachen einer androgenetischen Alopezie. Der Streitfall geht allerdings in die nächste Runde. Gegen das FG-Urteil wurde Revision eingelegt. Das Verfahren wird beim Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Az. XI R 17/21 geführt.
Stand: 25. Februar 2022
Wir über uns
Als Steuerberater in Donaueschingen liegt der Fokus in der Beratung auf der individuellen Steuergestaltung für Ihr Unternehmen bzw. Ihrer persönlichen Situation. Neben der klassischen Steuerberatung unterstützen wir Sie auch mit fundiert und seriös abgewogenen Gestaltungsvorschläge zur Unternehmensnachfolge. Sie haben Fragen? Nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!