Arbeitszeitkonto
Arbeitszeitkonten zur Ansammlung von Überstunden erfreuen sich stetiger Beliebtheit. Erkrankt der Arbeitnehmer jedoch während der freigestellten Zeit, kann der Arbeitgeber die Zeiten krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit auf das Arbeitszeitguthaben anrechnen.
LAG Entscheidung
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz urteilte am 19.11.2015 (Az. 5 Sa 342/15), dass Arbeitszeitguthaben von Mitarbeitern abgebaut werden dürfen, auch wenn diese während des Freizeitausgleichs erkranken. Nach Auffassung des LAG trägt der Arbeitnehmer während einer Freistellung das Risiko, die Freizeit wegen einer Krankheit nicht wie geplant nutzen zu können.
Freistellung kein Urlaub
Das Urteil stellt klar, dass bei Freistellungen eine analoge Anwendung der Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes, nach dieser krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeitstage nicht als Urlaubstage zählen, nicht in Betracht kommt. Der Freizeitausgleich zum Abbau von Überstunden ist insoweit nicht mit der Urlaubsgewährung vergleichbar.
Stand: 29. November 2016
Wir über uns
Als Steuerberater in Donaueschingen liegt der Fokus in der Beratung auf der individuellen Steuergestaltung für Ihr Unternehmen bzw. Ihrer persönlichen Situation. Neben der klassischen Steuerberatung unterstützen wir Sie auch mit fundiert und seriös abgewogenen Gestaltungsvorschläge zur Unternehmensnachfolge. Sie haben Fragen? Nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!