Kryokonservierung
Bestimmte Unternehmen haben sich auf die Dienstleistung der Kryokonservierung zur Behandlung einer organisch bedingten Sterilität konzentriert. Der Einlagerung der Eizellen folgt im Regelfall die Fruchtbarkeitsbehandlung. Die Finanzverwaltung betrachtet im Regelfall nur Letztere als umsatzsteuerfreie Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a Umsatzsteuergesetz/UStG. Die Einlagerung der Eizellen sieht die Finanzverwaltung hingegen als umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung.
Auffassung des BFH
Der Bundesfinanzhof hat die isolierte Einlagerung der Eizellen als umsatzsteuerfreie Leistung angesehen. Dies unter der Voraussetzung, dass mit der Einlagerung ein therapeutischer Zweck erfüllt wird (Beschluss vom 7.7.2022, V R 10/20).
Lagerung
Für den BFH war maßgeblich, dass es bei der Lagerung um eine umsatzsteuerrechtlich eigenständige Leistung geht. Der Senat folgte nicht der Auffassung der Finanzverwaltung, welche zwischen einer „weiteren Lagerung“ und einer „bloßen Lagerung“ unterscheidet und die bloße Lagerung als umsatzsteuerpflichtig betrachtet. Werden Lagerung und Fruchtbarkeitsbehandlung von verschiedenen Unternehmen ausgeführt, ist dies insoweit unerheblich, als für beide Unternehmen dieselben Ärzte tätig sind.
Stand: 28. November 2022
Wir über uns
Als Steuerberater in Donaueschingen liegt der Fokus in der Beratung auf der individuellen Steuergestaltung für Ihr Unternehmen bzw. Ihrer persönlichen Situation. Neben der klassischen Steuerberatung unterstützen wir Sie auch mit fundiert und seriös abgewogenen Gestaltungsvorschläge zur Unternehmensnachfolge. Sie haben Fragen? Nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!