Abgeordneter scheitert vor dem Finanzgericht
Heirat auf Staatskosten
Gerne hätte ein Abgeordneter auf Kosten des Steuerzahlers seine Hochzeit gefeiert. Dem politischen Mandatsträger sind für ca. 150 Gäste Kosten in Höhe von ca. € 16.000 entstanden. Diese zog er größtenteils als Werbungskosten von seinen Abgeordnetenbezügen ab. Als Begründung führte er auf, es wären allein 104 Personen berufsbedingt eingeladen gewesen.
Finanzgericht Köln
Das Finanzgericht Köln folgte dem nicht. Bei einer Hochzeitsfeier würde es sich immer um eine höchst persönlich motivierte Veranstaltung handeln. Diese sei nicht vergleichbar mit Feiern anlässlich eines Betriebsjubiläums oder dem Ausscheiden aus dem Betrieb (Gerichtsentscheid v. 11.11.2014, 2 K 1706/11).
Stand: 27. März 2015
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