Seitenbereiche
Inhalt

Grundsteuer 2025

Grundsteuer 2025

Ab dem nächsten Jahr wird die Grundsteuer aus den nach der neuen Grundbesitzbewertung ermittelten Bemessungsgrundlage (Grundstückswerten) berechnet und erhoben. Anlass für die Grundsteuerreform bildete das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.4.2018 (1 BvL 11/14). Die obersten Verfassungsrichter erklärten die bisherigen Vorschriften der Einheitsbewertung von Grundvermögen auf Basis von Grundbesitzwerten aus 1964 als mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz GG) unvereinbar.

Musterklagen

Anders als bei der Grundbesitzwertermittlung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer nach dem sechsten Abschnitt des Bewertungsgesetzes sehen die Bewertungsvorschriften für die Grundsteuer nach dem siebten Abschnitt des Bewertungsgesetzes keine Möglichkeit des Nachweises eines niedrigeren Grundbesitzwertes mittels eines Sachverständigengutachtens vor. Hiergegen richtet sich aktuell eine erste Musterklage eines betroffenen Besitzers von vermieteten Eigentumswohnungen in Ostdeutschland (Chemnitz), die vom Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) sowie Haus & Grund Deutschland unterstützt wird.

Weitere Musterklagen

Der Bund der Steuerzahler unterstützt darüber hinaus mehrere Klagen aus anderen Bundesländern, die das Bundesmodell als Bewertungsmodell anwenden. Eine aktuelle Übersicht finden Betroffene auf der Homepage des Steuerzahlerbundes (www.steuerzahler.de).

Stand: 25. September 2024

Bild: Antony Weerut - stock.adobe.com

Wir über uns

Als Steuerberater in Donaueschingen liegt der Fokus in der Beratung auf der individuellen Steuergestaltung für Ihr Unternehmen bzw. Ihrer persönlichen Situation. Neben der klassischen Steuerberatung unterstützen wir Sie auch mit fundiert und seriös abgewogenen Gestaltungsvorschläge zur Unternehmensnachfolge. Sie haben Fragen? Nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!

Was wir für Sie tun können

Mit uns sind Sie gut beraten! Unser Leistungsspektrum ist groß:

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie aktuelle Informationen per E-Mail zugesandt.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.