Seitenbereiche
Inhalt

Umsatzsteuer-Rückerstattung aus anderen EU-Staaten

Steuerrückvergütung

Zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer können sich die für betriebliche Aufwendungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat gezahlten Umsatzsteuerbeträge unter bestimmten Voraussetzungen rückerstatten lassen. Zuständige Behörde für den Vergütungsantrag ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Die Vergütungsanträge sind online über das BZSt-Online-Portal (BOP) zu stellen. Für das vergangene Jahr 2018 müssen die Anträge bis spätestens 30.9.2019 beim Bundeszentralamt eingegangen sein.

Antragsvoraussetzungen

Erstattungsanträge sind ausschließlich elektronisch zu übermitteln. Dem Antrag sind elektronische Belege (Rechnungen mit entsprechendem Umsatzsteuerausweis) beizufügen, wenn das Entgelt für den Umsatz oder die Einfuhr im Regelfall mindestens € 1.000,00 bzw. bei Benzinrechnungen mindestens € 250,00 beträgt. Die Grenzbeträge variieren zwischen den EU-Staaten, ebenso die Mindestbeträge.

Mindestbeträge

Ein Antrag auf Vorsteuervergütung setzt bestimmte Mindesterstattungsbeträge voraus. So muss die beantragte Vergütung mindestens € 400,00 oder einen entsprechend in Landeswährung umgerechneten Wert betragen. Bei einem Vergütungszeitraum, welcher das Kalenderjahr oder der letzte Zeitraum des Kalenderjahres ist, muss die beantragte Vergütung mindestens € 50,00 betragen (§ 61 Abs. 3 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung/UStDV). Die Grenzwerte als auch die Beträge für die Übersendung elektronischer Kopien variieren je nach EU-Mitgliedstaat. Eine aktuelle Präferenzliste kann beim BZSt unter www.bzst.de heruntergeladen werden.

Stand: 27. August 2019

Bild: rustamank - stock.adobe.com

Wir über uns

Als Steuerberater in Donaueschingen liegt der Fokus in der Beratung auf der individuellen Steuergestaltung für Ihr Unternehmen bzw. Ihrer persönlichen Situation. Neben der klassischen Steuerberatung unterstützen wir Sie auch mit fundiert und seriös abgewogenen Gestaltungsvorschläge zur Unternehmensnachfolge. Sie haben Fragen? Nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!

Was wir für Sie tun können

Mit uns sind Sie gut beraten! Unser Leistungsspektrum ist groß:

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie aktuelle Informationen per E-Mail zugesandt.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.